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   OLG Köln, 19.01.2010 - I-9 U 69/09   

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https://dejure.org/2010,17981
OLG Köln, 19.01.2010 - I-9 U 69/09 (https://dejure.org/2010,17981)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2010 - I-9 U 69/09 (https://dejure.org/2010,17981)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - I-9 U 69/09 (https://dejure.org/2010,17981)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 86/06

    Begriff des Altenteils

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Zwar kann insbesondere in städtischen Lebensverhältnissen ein Altenteil ausschließlich in der Einräumung des Wohnrechts bestehen (vgl. BGH MDR 1964, 741; NJW-RR 2007, 1390; OLG Hamm RPfl 1986, 270).

    Wenn dem Altenteiler ein Wohnrecht an einem bestimmten Teil des überlassenen Grundstücks gewährt wird, so soll auf der anderen Seite in Verbindung damit dem Übernehmer ein Gut oder ein Grundstück gewährt werden, kraft dessen Nutzung er seine eigene Lebensgrundlage schaffen und gleichzeitig dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt gewinnen kann (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1390; NJW 2003, 1325; WM 2000, 586 mit weiteren Nachweisen).

    Erforderlich ist, dass ein Beteiligter einem anderen nach Art der vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer dadurch eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt (BGH, NJW-RR 2007, 1390; Münchener Kommentar- Habersack, Art. 96 EGBGB Rn 5 f).

    Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass ein wesentlicher Grundzug des Altenteils in seiner existenzbegründenden Wirkung für den Übernehmer liegt und dieser dadurch eine selbständige Stellung erlangen muss (zuletzt BGH NJW-RR 2007, 1390).

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    In der Verknüpfung miteinander bilden sie das Altenteil (vgl. BGH NJW 1994, 1158 mit weiteren Nachweisen).

    Aus grundbuchrechtlicher Beurteilung ist von dem Bestehen eines Altenteils nicht auszugehen (vgl. BGH NJW 1994, 1158).

  • OLG Hamm, 09.07.1985 - 27 U 26/85

    Fortbestand eines Wohnrechts nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Das eingetragene Recht braucht nicht als "Altenteil" bezeichnet zu sein, es genügt, wenn sich der Charakter des Rechts als eines Altenteils aus der Grundbucheintragung oder aus einer darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung hinreichend deutlich ergibt (BGH, a.a.O.; RGZ 152, 104 ff; OLG Hamm RPfleger 1986, 270; Hamm OLGZ 1969, 380; BayOblGZ 1975, 132 ff; LG Frankenthal Rpfleger 1989, 324; Stöber, aaO, § 9 EGZVG Rn 3).

    Zwar kann insbesondere in städtischen Lebensverhältnissen ein Altenteil ausschließlich in der Einräumung des Wohnrechts bestehen (vgl. BGH MDR 1964, 741; NJW-RR 2007, 1390; OLG Hamm RPfl 1986, 270).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Soweit eine künftige Leistung verlangt wird, ist dies nach § 259 ZPO zulässig, da die Verpflichtung ernstlich bestritten wird (vgl. BGH NJW 1999, 954; Reichold in Thomas Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 259 Rn 2).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Wenn dem Altenteiler ein Wohnrecht an einem bestimmten Teil des überlassenen Grundstücks gewährt wird, so soll auf der anderen Seite in Verbindung damit dem Übernehmer ein Gut oder ein Grundstück gewährt werden, kraft dessen Nutzung er seine eigene Lebensgrundlage schaffen und gleichzeitig dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt gewinnen kann (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1390; NJW 2003, 1325; WM 2000, 586 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 252/98

    Begriff des Altenteilsvertrages; Verzug mit aufgrund eines gegenseitigen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Wenn dem Altenteiler ein Wohnrecht an einem bestimmten Teil des überlassenen Grundstücks gewährt wird, so soll auf der anderen Seite in Verbindung damit dem Übernehmer ein Gut oder ein Grundstück gewährt werden, kraft dessen Nutzung er seine eigene Lebensgrundlage schaffen und gleichzeitig dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt gewinnen kann (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1390; NJW 2003, 1325; WM 2000, 586 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 8/75
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Das eingetragene Recht braucht nicht als "Altenteil" bezeichnet zu sein, es genügt, wenn sich der Charakter des Rechts als eines Altenteils aus der Grundbucheintragung oder aus einer darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung hinreichend deutlich ergibt (BGH, a.a.O.; RGZ 152, 104 ff; OLG Hamm RPfleger 1986, 270; Hamm OLGZ 1969, 380; BayOblGZ 1975, 132 ff; LG Frankenthal Rpfleger 1989, 324; Stöber, aaO, § 9 EGZVG Rn 3).
  • RG, 21.08.1936 - V 76/36

    Kann das im Grundbuch eines städtischen Hauses eingetragene Recht auf freie

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Das eingetragene Recht braucht nicht als "Altenteil" bezeichnet zu sein, es genügt, wenn sich der Charakter des Rechts als eines Altenteils aus der Grundbucheintragung oder aus einer darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung hinreichend deutlich ergibt (BGH, a.a.O.; RGZ 152, 104 ff; OLG Hamm RPfleger 1986, 270; Hamm OLGZ 1969, 380; BayOblGZ 1975, 132 ff; LG Frankenthal Rpfleger 1989, 324; Stöber, aaO, § 9 EGZVG Rn 3).
  • LG Frankenthal, 27.02.1989 - 1 T 72/89
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09
    Das eingetragene Recht braucht nicht als "Altenteil" bezeichnet zu sein, es genügt, wenn sich der Charakter des Rechts als eines Altenteils aus der Grundbucheintragung oder aus einer darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung hinreichend deutlich ergibt (BGH, a.a.O.; RGZ 152, 104 ff; OLG Hamm RPfleger 1986, 270; Hamm OLGZ 1969, 380; BayOblGZ 1975, 132 ff; LG Frankenthal Rpfleger 1989, 324; Stöber, aaO, § 9 EGZVG Rn 3).
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